Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Lieferungen der gd fundoffice gmbh (nachfolgend „fundoffice“) gegenüber ihren Kund:innen (nachfolgend „Auftraggeber:innen“). 

Abweichende Geschäftsbedingungen der Auftraggeber:innen gelten nur dann, wenn sie von fundoffice schriftlich anerkannt wurden. 

Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen fundoffice und den Auftraggeber:innen, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. 

fundoffice behält sich das von den Auftraggeber:innen ausdrücklich anerkannte Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern und/oder zu ergänzen, sofern eine solche Änderung (i) sachlich gerechtfertigt ist und die Interessen der Auftraggeber:innen angemessen berücksichtigt und (ii) den Auftraggeber:innen die Änderung innerhalb einer angemessenen Frist vor Inkrafttreten der Änderung mitgeteilt wird. 

2. Vertragsabschluss und Vertragsbestandteile

Vertragliche Grundlage der Zusammenarbeit sind die Leistungsvereinbarung, das jeweilige Angebot für eine konkrete Kampagne (inkl. Leistungsbeschreibung) sowie diese AGB. Weitere (insbesondere mündliche) Nebenabreden bestehen nicht. 

Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Vertragsdokumenten hat das Angebot gegenüber der Leistungsvereinbarung Vorrang. Das Angebot und die Leistungsvereinbarung haben gegenüber den AGB Vorrang.  

Ein Vertragsverhältnis zwischen fundoffice und den Auftraggeber:innen kommt durch eine der folgenden Handlungen für die konkrete Kampagne zustande (je nachdem, welche Handlung zuerst gesetzt wird): (i) Unterzeichnung der Leistungsvereinbarung bzw. des Angebotes, (ii) schriftliche Bestätigung derLeistungsvereinbarung bzw. des Angebotes per E-Mail durch die Auftraggeber:innen, oder (iii) sonstige klar zum Ausdruck gebrachte Beauftragung, insbesondere eine im Rahmen einer regelmäßigen Zusammenarbeit konkludent erteilte Freigabe durch die Auftraggeber:innen.  

Werden seitens fundoffice bereits vor Vertragsabschluss im Sinne des vorstehenden Absatzes Leistungen erbracht, gelten Leistungsvereinbarung, Angebot und AGB auch bereits für diese Leistungen. 

Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsdokumente bedürfen der Schriftform.  

3. Leistungsumfang

fundoffice erbringt Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Entwicklung und Gestaltung von Werbemitteln, Marketing- und Kommunikationsleistungen, Mediaplanung sowie strategische Beratung und Projektumsetzung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsvereinbarung sowie dem jeweiligen Angebot.  

fundoffice erbringt die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers und unter Einhaltung sämtlicher einschlägigergesetzlicher Bestimmungen. 

Ein bestimmter wirtschaftlicher oder werblicher Erfolg wird, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, nicht geschuldet. Fundoffice leistet keine Gewähr für den Erfolg einer Werbeaktion, insbesondere nicht für den Eingang der von ihr oder anderen Personen geplanten oder prognostizierten Spenden.  

4. Termine und höhere Gewalt

Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. 

Mit Ausnahme der Verpflichtung zur Zahlung ordnungsgemäß fälliger Beträge entbinden Ereignisse höherer Gewalt oder andere unvorhersehbare Umstände außerhalb des Einflussbereichs von fundoffice eine Partei von der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Insbesondere hat fundoffice Verzögerungen bei der Erfüllung oder die Nichteinhaltung von verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Ein solches Ereignis höherer Gewalt berechtigt fundoffice, die Leistung für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt auszusetzen.  

Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als dreißig (30) Tage an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen, soweit die Erfüllung dieses Vertrages durch das Ereignis höherer Gewalt unmöglich gemacht wird. 

5. Urheber- und Nutzungsrechte

Das Urheberrecht an sämtlichen von fundoffice im Rahmen der Leistungsvereinbarung geschaffenen Konzepten, Entwürfen, Designs, Texten, Grafiken und sonstigen kreativen Leistungen („Werke“) verbleibt ausschließlich und dauerhaft bei fundoffice bzw. den jeweils schaffenden Urheber:innen. 

Mit vollständiger Zahlung des in der Leistungsvereinbarung vereinbarten Honorars räumt fundoffice den Auftraggeber:innen an den Werken ein örtlich unbeschränktes, zeitlich auf die in der jeweiligen Leistungsvereinbarung angeführte Dauer beschränktes, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung (einfache Werknutzungsbewilligung) gemäß den Bestimmungen dieser AGB ein. 

Die eingeräumten Nutzungsrechte sind durch die Auftraggeber:innen nicht übertragbar und berechtigen nicht zur Einräumung von Unterlizenzen an Dritte. Eine Weitergabe, Abtretung oder sonstige Überlassung der Nutzungsrechte (entgeltlich oder unentgeltlich) durch die Auftraggeber:innen bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von fundoffice. 

Die Bearbeitung, Abänderung oder Weiterentwicklung der Werke durch die Auftraggeber:innen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von fundoffice zulässig. 

fundoffice ist berechtigt, die im Rahmen der Leistungsvereinbarung erstellten Werke zu eigenen Referenz- und Präsentationszwecken (insbesondere im Portfolio, auf der Website sowie in sozialen Medien) zu verwenden und zu veröffentlichen. Dies gilt nicht, sofern die Auftraggeber:innen berechtigte Vertraulichkeitsinteressen geltend machen und fundoffice dies vor einer allfälligen Veröffentlichung schriftlich mitteilen. 

Im Falle der Auflösung der Leistungsvereinbarung erlöschen sämtliche den Auftraggeber:innen eingeräumten Nutzungsrechte, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Eine bereits rechtmäßig bestehende Nutzung bleibt davon unberührt. 

6. Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. der abgeschlossenen Leistungsvereinbarung. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 

fundoffice ist berechtigt, angemessene Vorschüsse sowie Teilzahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen. 

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB sowie allfällige Mahnspesen. 

fundoffice kann weitere Leistungen an die Auftraggeber:innen mit einer Ankündigungsfrist von sieben Kalendertagen aussetzen, wenn die Auftraggeber:innen die von fundoffice ordnungsgemäß gelegten Rechnungen nicht fristgerecht begleichen. 

Werden vereinbarte Leistungen auf Wunsch der Auftraggeber:innen geändert, erweitert oder vorzeitig beendet, ist fundoffice berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen sowie bereits angefallene Aufwendungen entsprechend dem tatsächlichen Aufwand zu verrechnen. Führt eine Änderung des Auftrags zu zusätzlichem Aufwand, ist fundoffice berechtigt, die daraus entstehenden Mehrkosten gesondert zu verrechnen. 

Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Leistung auf Wunsch der Auftraggeber:innen oder eines vorzeitigen Rücktritts der Auftraggeber:innen vom Vertrag ist fundoffice berechtigt, neben den bereits erbrachten Leistungen auch die Vergütung für die vereinbarten, jedoch noch nicht erbrachten Leistungen zu verrechnen, sofern der Rücktritt nicht von fundoffice zu vertreten ist. fundoffice wird dabei ersparte Aufwendungen sowie eine allfällige anderweitige Verwendung ihrer Kapazitäten anrechnen. 

Die Auftraggeber:innen haben fundoffice von sämtlichen Verpflichtungen und Ansprüchen gegenüber Dritten freizustellen, die im Zusammenhang mit von den Auftraggeber:innen veranlassten Änderungen, Abbrüchen oder sonstigen Eingriffen in das Projekt entstehen. 

7. Zusatzleistungen

Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert vergütet. Unvorhersehbarer Mehraufwand wird den Auftraggeber:innen rechtzeitig mitgeteilt. 

8. Mitwirkungspflichten der Auftraggeber:innen

Die Auftraggeber:innen verpflichten sich, fundoffice alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. 

Erfüllen die Auftraggeber:innen ihre Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen bzw. nicht im vorgesehenen Umfang, gelten die von fundoffice erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragskonform erbracht. Verzögerungen aufgrund mangelnder Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von fundoffice. Zeitpläne für die von fundoffice zu erbringenden Leistungen verschieben sich in angemessenem Umfang. 

Stellen die Auftraggeber:innen fundoffice Inhalte zur Verfügung, gewährleisten sie, dass sie hierzu berechtigt sind und dass die Nutzung der überlassenen Inhalte durch fundoffice keine Rechte Dritter verletzt. Die Auftraggeber:innen werden fundoffice und deren Geschäftsführer:innen, (freie)Mitarbeiter:innen und Vertreter von allen Haftungen, Klagen, Ansprüchen, einschließlich (ohne Einschränkung) zur Rechtsverfolgung notwendigen Anwaltskosten und jeglichen sonstigen Aufwendungen, schad- und klaglos halten, welche aufgrund oder im Zusammenhang mit überlassenen Inhalten entstehen. 

9. Gewährleistung

Die Auftraggeber:innen haben gelieferte Leistungen unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel innerhalb von 14 Kalendertagen ab Leistungserbringung bzw. verdeckte Mängel binnen 14 Kalendertagen ab Entdeckung schriftlich zu rügen. 

Bei berechtigten Mängeln hat fundoffice das Recht auf Verbesserung oder Austausch. Schlägt die Verbesserung fehl, können die Auftraggeber:innen eine angemessene Preisminderung verlangen. 

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. 

10. Haftung

fundoffice haftet für sämtliche sich ergebenden Schäden, gleich ob aus Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten oder aus unerlaubter Handlung, nur nach Maßgabe der folgenden Vorschriften: 

(i) Bei Vorsatz, bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften. 

(ii) Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von fundoffice mit der von den Auftraggeber:innen an fundoffice im Rahmen des konkreten Auftragesgezahlten oder zu zahlenden Vergütung beschränkt.  

(iii) Darüber hinaus ist die Haftung ausgeschlossen. fundoffice haftet insbesondere nicht für unmittelbare oder mittelbare Schäden einschließlich Begleit- und Folgeschäden, Gewinn-, Umsatz-, Geschäfts- oder Datenverluste der Auftraggeber:innen oder Dritter, die im Zusammenhang mit den von fundoffice erbrachten Dienstleistungen entstanden sind. 

(iv) Das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haben die Auftraggeber:innen nachzuweisen. 

(v) Für etwaige Regressforderungen gelten die in den oben Punkten (i) bis (iv) genannten Beschränkungen und Haftungsausschlüsse entsprechend, wobei Regressansprüche aus dem Titel der Produkthaftung ausgeschlossen sind. 

(vi) Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für freie Mitarbeiter:innen oder Dritte, die fundoffice als Erfüllungsgehilf:innen zur Vertragserfüllung einsetzt. 

11. Geheimhaltung

Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen sowie ihnen von der anderen Partei bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geheim zu halten. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. 

12. Leistungen Dritter bzw. freier Mitarbeiter:innen 

fundoffice ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Dritte oder freie Mitarbeiter:innen erbringen zu lassen. Diese gelten als Erfüllungsgehilf:innen von fundoffice.

13. Vertragsdauer und Kündigung / Folgen der Vertragsbeendigung

Verträge werden für die vereinbarte Dauer abgeschlossen. Sind Verträge auf unbestimmte Zeit geschlossen, können diese mit einer Frist von 2 Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. 

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe sind insbesondere der Verstoß gegen wesentliche Pflichten aus dem Vertrag, die unzureichende Informationen über Vereinsgebarung (z. B. widmungsgemäßer Einsatz der Spendengelder o.ä.) der Auftraggeber:innen, Aktivitäten, die gegen den Vereinszweck der Auftraggeber:innen verstoßen, sowie die Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners bzw. dessen Abweisung mangels kostendeckenden Vermögens. 

fundoffice verpflichtet sich, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses binnen angemessener Frist alle begonnenen vertraglichen Leistungen, die zum Beendigungszeitpunkt noch nicht abgeschlossenen sind, in einem Zustand an die Auftraggeber:innen zu übergeben, der eine Weiterführung der betreffenden Leistung durch die Auftraggeber:innen oder einen Dritten ermöglicht. Für die bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachten vertragsgemäßen Leistungen steht fundoffice die vertraglich vereinbarte Vergütung zu. 

fundoffice verpflichtet sich, nach Beendigung des Vertrages binnen angemessener Frist sämtliche Unterlagen und Informationen, die mit diesem Vertragsverhältnis in Zusammenhang stehen sowie Unterlagen, die im Eigentum der Auftraggeber:innen stehen, in geeigneter Form an die Auftraggeber:innenherauszugeben. 

14. Aufrechnung und Abtretung 

Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch die Auftraggeber:innen an Dritte bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch fundoffice. Insbesondere sind die Auftraggeber:innen nicht berechtigt, Forderungen gegen fundoffice abzutreten. 

Eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder von fundoffice anerkannten Forderungen zulässig. 

15. Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)

fundoffice ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen unterstützend Systeme der künstlichen Intelligenz einzusetzen, insbesondere für Recherchen, Texterstellung, Ideenentwicklung, Bildgenerierung, Datenanalyse, Adressselektionen sowie Marketing- und Kommunikationskonzepte. 

Soweit bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen KI-gestützte Systeme genutzt werden, nehmen die Auftraggeber:innen zur Kenntnis, dass KI-generierte oder KI-unterstützt erstellte Inhalte trotz sorgfältiger Anwendung im Einzelfall unvollständig, fehlerhaft, uneinheitlich oder rechtlich bzw. tatsächlich überprüfungsbedürftig sein können. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf sachliche Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit sowie auf mögliche Ähnlichkeiten mit bestehenden Inhalten, Werken, Kennzeichen und sonstigen Rechten Dritter. 

fundoffice wird KI-generierte oder KI-unterstützt erstellte Leistungen vor Übergabe an die Auftraggeber:innen in angemessenem Umfang auf Plausibilität prüfen. Eine darüberhinausgehende rechtliche, insbesondere urheber-, marken-, wettbewerbs- oder datenschutzrechtliche Prüfung, wird von fundofficenicht durchgeführt. 

fundoffice übernimmt keine Gewähr dafür, dass unter Einsatz von KI erstellte Leistungen in jeder Hinsicht richtig, vollständig, frei von Rechten Dritter oder für einen bestimmten Zweck uneingeschränkt geeignet bzw. schutzfähig sind. 

16. Datenschutz

fundoffice verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere gemäß DSGVO sowie dem österreichischen Datenschutzgesetz. 

Nähere Informationen sind in der Datenschutzerklärung der gd fundoffice GmbH auf der Website unter https://fundoffice.at/datenschutz/ abrufbar. 

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der österreichischen Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechts. 

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von fundoffice. 

18. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt jene gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 


Stand 2026